Kein 3G im Freien, aber in der Kabine

Vor kurzem hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht. Diese schließt den Interpretationsspielraum, der mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 16. August entstanden ist.

Weil nach wie vor zum Teil interpretiert wird, nachstehend die Mitteilung des Verbandes zum Sachverhalt:

Die Corona-Verordnung Sport bestätigt, dass Trainer*innen und Spieler*innen für den Sport im Freien keinen 3G-Nachweis erbringen müssen. Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen bedarf es jedoch einen 3G-Nachweis. Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen besteht immer Maskenpflicht.

Was die Zuschauer*innen betrifft, so besteht grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5.000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann. Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Zuschaueraufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3G-Nachweispflicht durch den Heimverein durchgesetzt werden, und zwar im Regelfall in Form einer entsprechenden Einlasskontrolle. Besteht Unsicherheit bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelände bitten wir unsere Vereine, Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.

Erste Bilanz der Corona Task Force

Am vergangenen Wochenende hat die Corona Task Force des wfv ihren Betrieb wiederaufgenommen. Alle Vereine sind aufgefordert, Covid-19-Fälle unverzüglich unter Angabe aller wesentlichen Informationen über das Online-Formular an den wfv zu übermitteln. In der vergangenen Woche wurden insgesamt 18 Fälle gemeldet. Zwölf Partien wurden nach Prüfung der Sachlage abgesetzt. Bei rund 750 Spielen, die am Wochenende im Verbandsgebiet stattfanden, entspricht das 1,6 Prozent.

wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm appelliert erneut an alle Vereine, ihren Beitrag zur erfolgreichen Fortsetzung des Spielbetriebs zu leisten: „Wir sind alle froh, dass der Ball wieder rollt. Jetzt liegt es an uns, diese zurückgewonnene Freiheit auch zu erhalten. Das geht nur, wenn wir uns verantwortlich verhalten und die Bedrohung durch das Corona-Virus weiter ernst nehmen. Das beste Mittel ist nach wie vor die Impfung, aber auch die Einhaltung der Hygienevorgaben ist von elementarer Bedeutung. Das gilt vor allem für die Kabinennutzung. Dort müssen Masken getragen werden, weil dort in der Regel die Abstände nicht eingehalten werden können. Gerade in den Sommermonaten lassen sich außerdem die Aufenthaltszeiten problemlos reduzieren, weil z.B. Besprechungen im Freien abgehalten werden können und sollen.“

Eine kompakte Übersicht der aktuellen Regelungen, den Link zur Corona-Meldestelle sowie weitergehende Hilfestellung finden Sie wie gewohnt auf unserem Corona-Infoportal: www.wuerttfv.de/corona