DB Regio-wfv-Pokal: TSG endgültig raus
Die TSG Balingen verzichtet auf weitere Rechtsmittel gegen das vom Württembergischen Fußballverband verhängte Urteil, wonach das DB Regio-wfv-Pokalspiel bei den Spfr. Gechingen mit 0:3 als verloren gewertet wird.
Gleichwohl legt der Titelverteidiger in diesem Wettbewerb Wert auf die Feststellung, dass sowohl das Urteil selbst als auch die Ablehnung der Berufung für ihn nicht angemessen bzw. in der Argumentation unverständlich ist. „Uns ist vollkommen klar, dass wir einen Fehler begangen haben, das ist unstrittig.“ erklärt Geschäftsführer Jonathan Annel. „Vom ersten Moment an, sind wir transparent und offen damit umgegangen und haben mit aller Sorgfalt die Vorkommnisse noch vor Ort und weiter im Nachgang, geklärt und aufgearbeitet.“ so Annel weiter.
„Wir können uns den Vorwurf machen, dass wir den Spielbericht nach unserer Freigabe nicht mehr im Detail geprüft haben, wodurch uns nicht aufgefallen ist, dass die Übernahme von Henry in den Spielbericht-Online nicht erfolgte“, sagt TSG-Trainer Martin Braun. „Obwohl wir dadurch keinen Vorteil erzielt haben, was durch die Stellungnahme und dem Verzicht auf einen Einspruch durch die Spfr. Gechingen auch klar zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Tatsache, dass der Verband von sich aus in den Wettbewerb eingegriffen hat, eine sportlich fragwürdige bzw. harte Entscheidung.“ fügt der 1. Vorsitzende Eugen Straubinger an.“
Letztendlich muss die TSG die verlangte und nicht erbrachte Gewissenhaftigkeit in Bezug die Überprüfung des Spielberichtsbogens sich selbst ankreiden, doch vermisst der Verein hierbei die Gleichbehandlung. Auch dem Verband ist im Laufe des Verfahrens ein Formfehler („irrtümlich“) unterlaufen, dieser hat jedoch die Möglichkeit, diesen Tage später gerade zu rücken („korrigierte“), der Verein ersuchte gleiches auf dem Spielfeld, die Folgen sind bekannt.
Weiter sei laut Annel enttäuschend „,dass vergleichbare Fälle in anderen Verbänden in Deutschland in Hinblick auf die Spielwertung abweichend gehandhabt wurden, insofern der Gegner wie in unserem Fall keinen Einspruch eingelegt hat.“ Der WFV Pokal ist zwar ein Wettbewerb des Landesverbandes, aber dennoch bringt dieser die Qualifikation für den bundesweiten DFB-Pokal mit sich.
Ebenfalls sind die öffentlichen Aussagen des Verbandes („Das Sportgericht sah weder einen Verfahrensfehler, noch einen Zweifel am Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers“) in Bezug auf die abgewiesene Berufung weiter unklar und missverständlich, da die Spielberechtigung vorgelegen hat und auch von Vereinsseite nachgewiesen wurde.
Abschließend stellt die TSG Balingen fest, dass der gewählte Weg im Verfahren und auch diese abschließende Pressemittelung, nicht den Zweck hat, das eigene Verschulden dem Verband oder einzelnen Personen anzuheften, es gibt allerdings „aus unserer Sicht Mängel, auf die hingewiesen werden sollte, um vielleicht in der Zukunft geeignetere Lösungen im Sinne des Sports zu finden.“ So Geschäftsführer Annel. Die TSG Balingen ist stolz Teil des WFVs zu sein und diesen in der nächsten Woche im DFB-Pokal zu repräsentieren.